Gebrauchtwagen und Neuwagen in Bergisch Gladbach
Der Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges sollte immer besser mit einem schriftlichen Kaufvertrag einhergehen. Das bietet den Vorteil, dass jeder der Vertragspartner die Daten des jeweils anderen und damit eine gewisse Sicherheit hat. Für den Käufer ist es in jedem Fall wichtig zu wissen, an wen er sich wenden muss, wenn sich ein Mangel an dem Fahrzeug herausstellt, der bereits beim Vertragsabschluss bestanden hat, denn dann hat er unter Umständen einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Beseitigung des Mangels. Für den Verkäufer ist es wichtig zu wissen, an wen er sein Auto weitergegeben hat, und zwar umso mehr, wenn er das Fahrzeug vor der Übergabe nicht abgemeldet hat. Notfalls kann er dann Nachdruck ausüben, damit die Umschreibung oder Abmeldung erledigt wird.
Weitere wichtige Daten in einem Kaufvertrag sind die Angaben zur Identifizierung des Fahrzeuges. Dazu gehören die genaue Typbezeichnung, die Fahrzeugidentnummer, die auch als Fahrgestellnummer bekannt ist und das aktuelle amtliche Kennzeichen. Ein anderer wichtiger Vertragsbestandteil ist der Kaufpreis, aber auch das Übergabedatum.
Der Käufer sollte sich vom Verkäufer im Vertrag bestätigen lassen, dass das Fahrzeug bis zum Verkauf keine Unfallschäden hatte. Gab es einen Unfallschaden, dann muss dieser im Kaufvertrag genau beschrieben werden. Im übrigen enthalten Kaufverträge über Gebrauchtfahrzeuge in der Regel die Klausel „gekauft, wie besichtigt“. Das besagt, dass der Käufer selbst dafür verantwortlich ist, den Zustand des Autos beim Kauf zu beurteilen und den Verkäufer darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen treffen.
Beide Vertragspartner sollten quittieren, dass sie die vereinbarten Leistungen erhalten haben, also der Verkäufer den Kaufpreis und der Käufer die Fahrzeugdokumente und die Schlüssel.
Folgende Autohäuser finden Sie in unserem Branchenbuch für Bergisch Gladbach:
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